BezirksG Erfurt - Beschluß vom 27.05.1993 (W 15/93)
I. Der Erblasser hinterließ keine letztwilligen Verfügungen. Aus einer geschiedenen Ehe sind Kinder hervorgegangen. Diese haben, soweit sie den Erbfall erlebten, ebenso wie die nach ihnen als Erben berufenen [...]