Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 16. November 2006 auf die Berufung des Beklagten geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufungen der Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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