Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 6.524,54 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf
Zulassung der Berufung, mit dem sich der Kläger gegen den klageabweisenden Teil des Urteils des Verwaltungsgerichts wendet,
hat keinen Erfolg.
Insoweit ergeben sich aus den im Zulassungsverfahren innerhalb der Frist des §
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