LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.06.2015 (L 9 SO 410/14 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.09.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die zulässige, insbesondere fristgerecht [...]