1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Homburg vom 24. Januar 2017 -
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 190.000,- Euro festgesetzt.
I.
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