Autor: Weise |
Kurzüberblick
Nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses kann dieser weder widerrufen noch zurückgenommen werden.40) |
Auch eine Änderung ist - abgesehen von der Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten - unzulässig.41) |
Das Hauptverfahren ist in diesem Fall zu terminieren und der Angeklagte ggf. freizusprechen. |
Sachverhalt
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