Autor: Weise |
Kurzübersicht
Die Anforderungen an die Begründung des Besetzungseinwands nach § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO korrespondieren mit den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine zulässige Revisionsrüge bei der Verletzung materiellen Rechts.61) |
Ein zulässiger Besetzungseinwand erfordert somit eine geschlossene und vollständige Darlegung der Verfahrenstatsachen. Verweise oder Bezugnahmen auf andere Schriftstücke genügen diesen Anforderungen nicht.62) |
Die Zugehörigkeit eines Richters zu einer Risikogruppe ist während der Coronapandemie geeignet, dessen dauerhafte Verhinderung nach § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG zu begründen.63) |
Sachverhalt
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