20.2.10 Begründung des Besetzungseinwands

Autor: Weise

Kurzübersicht

20.89

Die Anforderungen an die Begründung des Besetzungseinwands nach § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO korrespondieren mit den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine zulässige Revisionsrüge bei der Verletzung materiellen Rechts.61)

Ein zulässiger Besetzungseinwand erfordert somit eine geschlossene und vollständige Darlegung der Verfahrenstatsachen. Verweise oder Bezugnahmen auf andere Schriftstücke genügen diesen Anforderungen nicht.62)

Die Zugehörigkeit eines Richters zu einer Risikogruppe ist während der Coronapandemie geeignet, dessen dauerhafte Verhinderung nach § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG zu begründen.63)

Sachverhalt