Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Hildesheim vom 16. August 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 176 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat unter Gewährung der viermonatigen Antrittsfrist gem. §
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