KG - Beschluss vom 06.12.2013 ((5) 3 StE 5/13-1 (2/13))
wird der Antrag, gemäß § 68b Abs. 2 StPO dem Zeugen A.. Rechtsanwältin B. als Zeugenbeistand beizuordnen, abgelehnt. Die Voraussetzungen des § 68b Abs. 2 Satz 1 StPO sind nicht gegeben. Der begehrten Beiordnung steht [...]