Die Beschwerde des Bezirksrevisors für die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Vertreter der Staatskasse gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 12. April 2013 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Die von dem Bezirksrevisor für die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Vertreter der Staatskasse in zulässiger Weise eingelegte und kraft Zulassung durch das Verwaltungsgericht statthafte (§
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