Das angefochtene Urteil wird im Maßregelausspruch
aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Angeklagte.
Die Revisionsgebühr wird jedoch um 15 % ermäßigt. In diesem Umfang trägt auch die Staatskasse die der Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
I.
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