BGH - 22.02.1995 (3 StR 552/94) - DRsp Nr. 1996/13789
BGH, vom 22.02.1995 - Aktenzeichen 3 StR 552/94
DRsp Nr. 1996/13789
»Die Regelungen der §§ 110a ff StPO über verdeckte Ermittler sind auf Vertrauenspersonen der Polizei nicht entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn sich deren Einsatz gegen einen bestimmten Beschuldigten richtet.«