Der Generalbundesanwalt führt gegen die Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sogenannten Autonomen Gruppen, die verdächtig sind, sich auf Dauer zusammengeschlossen zu haben, um sogenannte Castor-Transporte der Deutschen Bahn AG durch militante Aktionen wie Hakenkrallenanschläge auf die elektrischen Oberleitungen der Bahn und Zersägen von Schienen zu verhindern. Diese Autonomen Gruppen übernahmen in einem Selbstbezichtigungsschreiben die Verantwortung für Anschläge mit Hakenkrallen an zwölf verschiedenen Bahnstrecken im Bundesgebiet in der Nacht zum 7. Oktober 1996. Nach dem Inhalt des Schreibens und mehrerer an den Tatorten gefundener Plakate wendeten sich die Anschläge gegen den Transport abgebrannter Brennelemente durch Castor-Behälter in das Zwischenlager Gorleben. Die Beschwerdeführer stehen in dem Verdacht, zu den Führungskadern der Autonomen Gruppen für den Bereich Niedersachsen zu gehören und als solche an der Koordination der Anschläge beteiligt gewesen zu sein.
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