BGH - Beschluß vom 13.11.1989 (I BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6 -) - DRsp Nr. 1994/4093
BGH, Beschluß vom 13.11.1989 - Aktenzeichen I BGs 351/89 - GBA - 1 BJs 33/89 - 6 -
DRsp Nr. 1994/4093
»Die Beschlagnahme eines nach § 148 aStPO vorläufig in Verwahrung genommenen Briefes des Beschuldigten an seinen Verteidiger ist auch dann zulässig, wenn sie der Beschaffung eines Beweismittels für eine Straftat nach § 129 aStGB in einem bereits anhängigen Ermittlungsverfahren dient.«