LG Bautzen - Beschluß vom 20.01.2000
1 Qs 136/99
Normen:
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; DNA-IFG § 2; StPO § 81g Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2000, 1207
Vorinstanzen:
AG Bautzen,

DNA-Analyse: vorangegangene und zu erwartende Verstöße gegen das BtMG

LG Bautzen, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 1 Qs 136/99

DRsp Nr. 2001/315

DNA-Analyse: vorangegangene und zu erwartende Verstöße gegen das BtMG

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Täter bei der Begehung von Straftaten in der Form des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Spurenmaterial hinterlässt, welches der DNA-Analyse zugänglich und daher künftig einen entscheidenden Beitrag zur Tataufklärung zu leisten im Stande ist (entgegen LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Rostock, StraFo 1999, 205.

Normenkette:

BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; DNA-IFG § 2; StPO § 81g Abs. 1 ;

Gründe: