Eignung eines Adhäsionsantrags zur Erledigung im Strafverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 74/07
DRsp Nr. 2008/22091
Eignung eines Adhäsionsantrags zur Erledigung im Strafverfahren
Ein Adhäsionsantrag ist i.S. von § 406 Abs. 1 S. 4 StPO ungeeignet, wenn der Abschluss einer Haftsache durch die Erledigung des Adhäsionsantrags auch nur um einige Tage verzögert wird.