Einstellungsantrag (Sockelverteidigung als Strafvereitelung)

 

 

 

Staatsanwaltschaft...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

stelle ich den Antrag, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Die Fortsetzung der Ermittlungen kann weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen zu einem eine Anklageerhebung rechtfertigenden hinreichenden Tatverdacht führen. Das Verfahren ist damit einstellungsreif.

1.  Die Staatsanwaltschaft wirft meinem Mandanten vor, Bestandteile der Ermittlungsakte des gegen seinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens an die Rechtsanwälte M und O weitergegeben zu haben, obwohl die Akteneinsicht in die von jenen Rechtsanwälten geführten Verfahren nach § 147 Abs. 2 StPO beschränkt gewesen sei. N habe seinerseits von den Rechtsanwälten M und O Aktenbestandteile erhalten; auch in dem gegen seinen Mandanten geführten Verfahren sei die Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks nach § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO beschränkt gewesen. Die Erkenntnisse aus den von ihm zur Verfügung gestellten Akten habe N dazu verwendet, in der Hauptverhandlung gegen seinen Mandanten Vorhalte aus Vernehmungsniederschriften an den in jenem Verfahren vernommenen Zeugen Z zu machen. Darin liege eine versuchte Strafvereitelung (§§ 258, 22 StGB).