Entpflichtungsbeschwerde und Antrag auf Sicherungsverteidiger

 

 

 

Landgericht...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

lege ich namens und im Auftrag des Herrn A gem. § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO gegen die Ablehnung meiner Bestellung zum Pflichtverteidiger sowie gegen die Ablehnung der Bestellung von Rechtsanwalt R zum weiteren Verteidiger des Herrn A

sofortige Beschwerde

ein und beantrage, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und mich Herrn A zum Pflichtverteidiger sowie Rechtsanwalt R zum weiteren Verteidiger des Herrn A zu bestellen.

1.  Ein Fall notwendiger Verteidigung ist vorliegend gegeben, da die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht stattfindet und Sach- und Rechtslage schwierig sind (§ 140 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO).

2.  Die Ablehnung meiner Bestellung zum Pflichtverteidiger des Herrn A war rechtswidrig. Nach § 142 Abs. 5 Satz 3 StPO ist ein von dem Beschuldigten bezeichneter Verteidiger zu bestellen, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Als wichtigen Grund in diesem Sinne hebt das Gesetz ausdrücklich den Fall hervor, dass der Verteidiger "nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht". Die im Zuge der Neufassung der Vorschrift eingefügte Passage greift lediglich die bisherige Rechtsprechung auf (BT-Drucks. 19/13829, 42 f.). Danach konnten (und können) konkrete Terminschwierigkeiten des Verteidigers grundsätzlich einen der Bestellung entgegenstehenden wichtigen Grund begründen.