Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Beiordnung

 

 

 

Landgericht...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen    ...

wegen   ...

Az.         ...

lege ich namens und im Auftrag des Herrn M gegen den Beschluss des Landgerichts ..., durch den die von mir beantragte Bestellung zur Pflichtverteidigerin des Herrn M abgelehnt wurde,

sofortige Beschwerde

ein mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und mich für Herrn M zur Pflichtverteidigerin zu bestellen.

1.  Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO können gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Dies betrifft auch Fälle der Ablehnung der Bestellung (BeckOK, StPO/Krawczyk, § 142 Rdnr. 49).

2.  Das Rechtsmittel ist auch begründet. In der vorliegenden Sache ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2 StPO bereits aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage geboten.