Auf die Beschwerde des Verteidigers wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 12.12.2009 (8 Le
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG); außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 S. 3 RVG).
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