I. Der frühere Angeklagte B. wurde vom Landgericht Aachen am 09.07.1998 wegen Beihilfe zur Untreue in 160 Fällen zum Nachteil der W. S. GmbH & Co.KG (i.f. nur noch : W. S.) sowie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren in 58 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilung lagen systematische Manipulationen von Black-Jack-Spielen im Spielcasino D.-H. im Zeitraum von Februar 1994 bis zum 24.09.1996 zugrunde, an denen Spielbankangestellte und Spieler teilnahmen; B. gehörte zu den Spielern. Nach den Urteilsfeststellungen vereinnahmte die Tätergruppe bei den manipulierten Spielen mindestens 3,24 Mio DM, wovon der frühere Angeklagte B. vereinbarungsgemäß 10 % = 324 TDM erhielt.
Anläßlich seiner Verhaftung am 27.09.1996 wurde bei dem früheren Angeklagten B. u.a. Bargeld iHv 14.860 DM sichergestellt, dessen Beschlagnahme das Amtsgericht Aachen mit Beschluss vom 08.11.1996 anordnete.
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