Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung des Vorsitzenden der Großen Strafkammer .. vom 6. Mai 2016, dem Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt ..., Kopien der Audiodateien der in den Sonderbänden I und III zusammenfassend verschriftlichen Telefongespräche zur Mitnahme auszuhändigen, wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten in diesem entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
I.
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