Dem Angeklagten liegt zur Last, im März 2001 seinen Halbbruder S. mit mehreren Pistolenschüssen getötet zu haben. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.
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