OLG Celle - Beschluss vom 15.02.2007
1 Ws 33/07
Normen:
StPO § 172 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 1223
NStZ 2007, 604

Klageerzwingungsverfahren, Verletzter, Gesellschafter

OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 1 Ws 33/07

DRsp Nr. 2007/5188

Klageerzwingungsverfahren, Verletzter, Gesellschafter

»Bei Untreuedelikten zum Nachteil einer GmbH ist nur diese und nicht der einzelne Gesellschafter zur Antragsstellung im Klageerzwingungsverfahren befugt.«

Normenkette:

StPO § 172 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller hielt bis zu seinem Ausschluss aus der Gesellschaft am 2. August 2002 24,9 % der Geschäftsanteile der Fa. G####### GmbH in H#######. Seine Geschäftsführertätigkeit für die GmbH hatte er bereits kurz zuvor beendet. Mehrheitsgesellschafterin war die G####### AG mit Sitz in M#######, auf die die G####### GmbH am 25. August 2002 verschmolzen worden ist. Die Beschuldigten zu 1) und 2) bilden den Vorstand der G####### AG, die Beschuldigten zu 3) und 4) erstellten als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für beide Gesellschaften die erforderlichen Abschlüsse.

Der Antragsteller wirft dem Beschuldigten zu 1) vor, in sechs näher bezeichneten Fällen Untreuehandlungen zu Lasten der G####### GmbH begangen zu haben. Dadurch sei auch der Wert der Anteile des Antragstellers an der G####### GmbH rechtswidrig vermindert worden.