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1999
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.05.1999
4 Ws 75/99
Normen:
BGB
§
56a
;
StPO
§
268a
Abs.
1
,
3
§
453
;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 146
StV 2001, 225
Nachträglicher Erlass eines Bewährungsbeschlusses
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 03.05.1999
- Aktenzeichen 4 Ws 75/99
DRsp Nr. 2006/27217
Nachträglicher Erlass eines Bewährungsbeschlusses
»Der nachträgliche Erlass eines mit Auflagen und Weisungen versehenen Bewährungsbeschlusses ist unzulässig.«
Normenkette:
BGB
§
56a
;
StPO
§
268a
Abs.
1
,
3
§
453
;
Fundstellen
NStZ-RR 2000, 146
StV 2001, 225
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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