OLG Hamburg - Beschluß vom 17.11.1997 (2 Ws 255/97) - DRsp Nr. 1998/10105
OLG Hamburg, Beschluß vom 17.11.1997 - Aktenzeichen 2 Ws 255/97
DRsp Nr. 1998/10105
1. Einem Rechtsanwalt steht kein eigenes Beschwerderecht gegen die Rücknahme seiner Bestellung zu.2. Die Aufhebung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen des Mißbrauchs prozessualer Rechte ist fehlerhaft, wenn ihr keine Abmahnung prozeßordnungsgemäßen Verhaltens vorausgegangen ist.