OLG Hamm - Beschluß vom 27.11.1998
2 Ws 554/98
Normen:
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
StV 1999, 215
StV 2000, 152

OLG Hamm - Beschluß vom 27.11.1998 (2 Ws 554/98) - DRsp Nr. 1999/7078

OLG Hamm, Beschluß vom 27.11.1998 - Aktenzeichen 2 Ws 554/98

DRsp Nr. 1999/7078

»Auch wenn gegen den Beschuldigten eine Strafe bereits verhängt ist, müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der verhängten Strafe liegenden Fluchtanreiz nachgeben. Allein mit der Höhe der Strafe kann die Fluchtgefahr i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO grundsätzlich nicht begründet werden.«

Normenkette:

StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung Hohmann StV 2000, 152

Fundstellen
StV 1999, 215
StV 2000, 152