OLG Hamm - Beschluß vom 27.11.1998 (2 Ws 554/98) - DRsp Nr. 1999/7078
OLG Hamm, Beschluß vom 27.11.1998 - Aktenzeichen 2 Ws 554/98
DRsp Nr. 1999/7078
»Auch wenn gegen den Beschuldigten eine Strafe bereits verhängt ist, müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluß rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der verhängten Strafe liegenden Fluchtanreiz nachgeben. Allein mit der Höhe der Strafe kann die Fluchtgefahr i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2StPO grundsätzlich nicht begründet werden.«