Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Kassel vom 11. Mai 2009 wird, soweit ihr nicht bereits durch Beschluss vom 20. Juli 2009 abgeholfen worden war, zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I. Das Landgericht Kassel hatte den Verurteilten am 8. Mai 2002 kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Die Strafverbüßung erfolgte in ....
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