Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, Betäubungsmittel
KG, Beschluss vom 18.07.2005 - Aktenzeichen 5 Ws 256/05
DRsp Nr. 2006/510
Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, Betäubungsmittel
»1. Die Beratung des Angeklagten dahin, dass er der außergerichtlichen Einziehung beschlagnahmter Gegenstände zustimmt, löst die Gebühr nach Nr. 4142 VV-RVG aus.2. Eingezogenes Kokain hat keinen Gegenstandswert.«