I.
Gegen den Beschuldigten war bereits am 20. März 1998 ein Haftbefehl im vorliegenden Verfahren erlassen worden. Darin wurde ihm Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Ein- und Ausfuhr derselben - handelnd als Mitglied einer Bande - sowie Geldwäsche vorgeworfen. Der Senat hat diesen Haftbefehl im Haftprüfungsverfahren durch Beschluß vom 22. Dezember 1998 (
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