AG Karlsruhe, vom 00.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ls 210 Js 42980/05
LG Karlsruhe, vom 28.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Qs 30/06
Strafprozessrecht: Haftgrund der wiederholten Tatbegehung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2006 - Aktenzeichen 1 Ws 79/06
DRsp Nr. 2007/7934
Strafprozessrecht: Haftgrund der wiederholten Tatbegehung
»1. Für die Annahme einer wiederholten Tatbegehung nach § 112a Abs. 1 Nr. 2StPO reichen zwei Anlasstaten aus. Dabei genügt es, wenn sich diese aus dem dem Haftbefehl zu Grunde liegenden Verfahren und einer früheren Verurteilung ergeben.2. Soweit als Anlasstat gefährliche Körperverletzung nach § 244StGB in Betracht kommt, ist zur Beurteilung ihres Schweregrades maßgeblich auf den Unrechtsgehalt der Tat abzustellen und danach zu fragen, ob diese in ihrer konkreten Ausgestaltung die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigt hat. Dabei ist nicht nur unter dem mutmaßlich zu erwartende Strafmaß abzustellen, sondern auch die Opferperspektive zu berücksichtigen.«