Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Davon ausgenommen bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen; diese bleiben aufrechterhalten.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht hat den Angeklagte wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Zugleich hat es gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten verworfen.
Zum Schuldspruch hat es festgestellt:
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