I.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führt gegen den Beschuldigten ... unter dem oben angegebenen Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH, vorsätzlichen Bankrotts und Untreue in 6 Fällen, wobei insoweit auf die Anklageschrift vom 5.11.2004 verwiesen wird.
Das Amtsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 27.4.2005 Rechtsanwalt ... als Verteidiger des Beschuldigten ... mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Fall der verbotenen Mehrfachverteidigung vorliege, da der Beschuldigte ... gegen den wegen desselben Tatvorwurfs ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Cham unter dem Az.:
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