I.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat unter dem 14. Januar 2004 gegen den Angeklagten und seinen Steuerberater C. Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Sie wirft dem Angeklagten vor, ab dem 30. September 1996 in 13 Fällen als faktischer bzw. ab November 1999 als bestellter Geschäftsführer der Firmen M.S. GmbH und M.S.S. GmbH (Nachfolgefirmen der im Jahre 1993 in Konkurs gefallenen Firma M.S.S. GmbH) teilweise mit dem Steuerberater C. gemeinschaftlich den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht zu haben (§§ 15, 25 Abs. 2, 53 StGB, §§
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