Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überwachung der Telekommunikation eines Rechtsanwalts (§ 100 a StPO).
I. 1. Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des zeitweise - mutmaßlich von Geheimdienstkreisen - entführten E. Die Entführung fand im Zeitraum vom 31. Dezember 2003 bis 29. Mai 2004 statt.
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