Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der ärztlichen Begutachtung
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23.02.2006 - Aktenzeichen L 4 B 33/06 SB
DRsp Nr. 2007/20435
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der ärztlichen Begutachtung
Ein genereller Ausschluss von Vertrauenspersonen des zu Untersuchenden von der Untersuchung eines Klägers durch einen vom Gericht bestellten ärztlichen Sachverständigen, seien es der Ehepartner oder auch der Anwalt, entspricht weder dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit noch dem des fairen Verfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]