I.
Der Antragsteller bezichtigt die Beschuldigten, in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit wegen Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Dachgeschoßwohnung, geltend gemachter Mietrückstände und Mietzinsminderung wegen erheblicher Mängel vor dem Amtsgericht Düsseldorf wider besseres Wissen falsch vorgetragen und dadurch eine dem Anzeigeerstatter nachteilige Entscheidung bewirkt zu haben, die auch in der Berufungsinstanz Bestand hatte. Der Antragsteller wurde zur Zahlung von Mietrückständen in Höhe von über 13.000,-- DM verurteilt. Er behauptet, die titulierte Forderung stehe dem E... nicht zu, der Titel sei von den Beschuldigten im Wege des Prozeßbetruges erschlichen worden.
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