Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Revision hat mit der Rüge Erfolg, das Landgericht habe die Angaben der Tochter des Angeklagten Maria, die diese dem Sachverständigen Dr. D im Rahmen einer Glaubwürdigkeitsprüfung gemacht hat, nicht verwerten dürfen.
1. Der Rüge liegen folgende Verfahrensvorgänge zugrunde:
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