Die Haftbeschwerde wird auf Kosten des Angeklagten als
unbegründet verworfen.
I.
Der Angeklagte befindet sich im hiesigen Verfahren seit dem 02.02.2009 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld vom selben Tage (
Mit dem Haftbefehl - der der zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 25.05.2009 nach Maßgabe des Eröffnungsbeschlusses des Landgerichts Bielefeld vom 08.07.2009 entspricht - wird dem bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten schwerer Bandendiebstahl in zwölf Fällen – dabei in drei Fällen als versuchte Tat – ein Urkundsvergehen sowie die unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet unter Verstoß gegen das
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