Voraussetzungen des Haftgrundes der Verdunklungsgefahr
OLG Stuttgart, vom 04.01.2005 - Aktenzeichen 4 Ws 367/04
DRsp Nr. 2005/14140
Voraussetzungen des Haftgrundes der Verdunklungsgefahr
Hat der Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung ein umfassendes und glaubhaftes gerichtliches Geständnis abgelegt und die Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, so entfällt der Haftgrund der Verdunklungsgefahr.