BGH - Beschluss vom 27.01.2009
4 StR 296/08
Normen:
StPO § 136 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2;
Fundstellen:
NStZ 2009, 343
StV 2009, 225
StV 2010, 120
StraFo 2009, 205
Vorinstanzen:
LG Dortmund, vom 13.11.2007

Voraussetzungen einer Verletzung der Grundsätze der Selbstbelastungsfreiheit und des fairen Verfahrens; Vorliegen eines Verwertungsverbots i.R.e. Einsatzes eines verdeckten Ermittlers

BGH, Beschluss vom 27.01.2009 - Aktenzeichen 4 StR 296/08

DRsp Nr. 2009/6469

Voraussetzungen einer Verletzung der Grundsätze der Selbstbelastungsfreiheit und des fairen Verfahrens; Vorliegen eines Verwertungsverbots i.R.e. Einsatzes eines verdeckten Ermittlers

Tenor:

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 13. November 2007 wird als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Normenkette:

StPO § 136 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2;

Gründe: