Die spanische Regierung hat die deutsche Bundesregierung um die Genehmigung der Durchbeförderung des Verfolgten aus Australien nach Spanien ersucht.
Die Bewilligung der Durchbeförderung wird begehrt zur Vollstreckung der Strafe aus dem Urteil des Tribunal Federal de Primera Instancia de Nueva Gales del Sur-Australia vom 11. Juli 2005. Danach wurde der Verfolgte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilte, weil er mit knapp 6 kg Kokainzubereitung, die er in seinem Gepäck versteckt hatte, über den Flughafen Sydney nach Australien einreiste.
Gegen die Bewilligung der Durchbeförderung bestehen keine Bedenken. Es ist unschädlich, dass die in §
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