KG - 01.09.1980 (4 Ws 24/80) - DRsp Nr. 1996/16537
KG, vom 01.09.1980 - Aktenzeichen 4 Ws 24/80
DRsp Nr. 1996/16537
Es ist zulässig, daß sich der Verteidiger im Ausschlußverfahren des Beistandes eines anderen Rechtsanwaltes bedient. Dieser kann im Namen des Verteidigers Stellung nehmen. Ein eigenes Antragsrecht hat er nicht. Eine Erstattung von Gebühren für diesen Beistand sieht das Gesetz nicht vor.