BVerfG - Beschluß vom 28.12.1984 (2 BvR 1541/84)
1. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. a) Die Auslegung des § 23 EGGVG, wonach es sich bei der Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im Laufe [...]