EuGH - Urteil vom 27.11.2001
Rs C-285/99
Normen:
Richtlinie 93/37/EWG Art. 30 Abs. 4 ;
Fundstellen:
NZBau 2002, 101
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen Überprüfung - Anwendung eines mathematischen Kriteriums zur Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote, durch das die betroffenen Unternehmen daran gehindert werden, vor der Vorlage ihrer Angebote die Ausschlussschwelle zu kennen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Ausschluss bestimmter Erläuterungen - Unzulässigkeit - [Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 30 Absatz 4] -

EuGH, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen Rs C-285/99

DRsp Nr. 2006/17610

Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Erteilung des Zuschlags - Ungewöhnlich niedrige Angebote - Automatischer Ausschluss - Unzulässigkeit - Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens der kontradiktorischen Überprüfung - Anwendung eines mathematischen Kriteriums zur Bestimmung der ungewöhnlich niedrigen Angebote, durch das die betroffenen Unternehmen daran gehindert werden, vor der Vorlage ihrer Angebote die Ausschlussschwelle zu kennen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - Ausschluss bestimmter Erläuterungen - Unzulässigkeit - [Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 30 Absatz 4] -