Am 17. Januar 2001 ging beim Amtsgericht Sangerhausen ein Antrag, gestellt von der Kreisverwaltung Sangerhausen als Beistand für das Kind Rebekka T., auf Abänderung eines Vollstreckungstitels gemäß Art. 4 § 2 des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts ein. In dem hierauf erlassenen Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts vom 01. März 2001 wurde festgelegt, dass der Titel ab dem 01.01.2001 geändert werde. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|