I. Die Antragstellerin ist Deutsche, ihr am 18. Juni 1992 verstorbener geschiedener Ehemann war Grieche. Ihre am 15. September 1963 in Griechenland geschlossene Ehe wurde durch Verbundurteil des Amtsgerichts G. vom 4. Mai 1979, rechtskräftig seit 12. Juni 1979, geschieden. Unter Bezugnahme auf eine in der Literatur vertretene Meinung schloß das Amtsgericht einen Versorgungsausgleich wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit des Ehemannes aus.
Mit am 14. August 1992 beim Amtsgericht eingegangenem Antrag begehrt die Antragstellerin gemäß § 10a VAHRG die Abänderung dieser Entscheidung und die Durchführung des öffentlich-rechtlichen, hilfsweise des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, weil die Entscheidung des Amtsgerichts auf einer unrichtigen Rechtsauffassung beruhe und sowohl sie als auch ihr verstorbener Ehemann Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hätten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|