Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht- Unna vom 24.09.2010 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:
In Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna, Az.: 12 F 573/04 vom 21.07.2006 wird der Beklagte verurteilt, ab dem 01.08.2011 an die Klägerin einen Unterhaltsbetrag in Höhe von 950,00 €, und zwar hier-von Elementarunterhalt 630,00 €, Krankenvorsorgeunterhalt 150,00 € und Altersvorsorgeunterhalt 170,00 €, zu zahlen.
Im Übrigen werden die Widerklage und die Hilfswiderklage abgewiesen.
Die Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz trägt die Klägerin zu 73%, der Beklagte zu 27 %, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 75 %, die Klägerin zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|