I.
Die Parteien sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Im Scheidungs-Verbundverfahren vor dem Amtsgericht Pirmasens - 1 F 139/97 - haben sie die Zahlung des nachehelichen Ehegattenunterhalts wie folgt vergleichsweise geregelt:
"Die Parteien sind sich im übrigen darüber einig, dass der Antragsteller an die Antragsgegnerin als nachehelichen Unterhalt einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 800,-- DM zahlt.
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