Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 28.01.2009 geändert:
Die Unterhaltsverpflichtung des Klägers aus dem am 01.03.2006 beim Amtsgericht - Familiengericht - Oldenburg abgeschlossenen Vergleich wird dahingehend abgeändert, dass der Kläger an die Beklagte bis einschließlich Dezember 2013 nachehelichen Unterhalt von 480,00 € monatlich zu zahlen hat.
Die Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3. Die Kosten der 2. Instanz trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über die Abänderung eines gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleichs vom 01.03.2006, mit dem sich der Kläger unter anderem verpflichtet hat, an die Beklagte einen monatlichen Aufstockungsunterhalt in Höhe von 480,00 € zu zahlen.
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